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Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. | |||
Der Versicherer kürzt im die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht. | |||
Daher sind nur Versicherungstarife zu empfehlen, die auf den Mitwirkungsanteil verzichten. | |||