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Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann in Höhe des Mitwirkungsanteil | Tritt ein Invaliditätsfall ein, prüft der Versicherer ob eine Krankheit am Unfallgeschehen teil hat. Dies kommt häufiger vor als gedacht. Der Versicherer kürzt dann in Höhe des Mitwirkungsanteil die Leistungen, sofern eine bestehende Krankheit die Invalidität mitverursacht hat. | ||
⚠️ Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf | ⚠️ Daher sind nur Versicherer/Versicherungstarife zu empfehlen, die auf die Mitwirkungsanteilsklausel verzichten. | ||
Nicht alle Versicherer bieten diese Option. | Nicht alle Versicherer bieten diese Option. |