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| Wenn der Versicherte die Zahlung eines Schadens von seinem Versicherer erhält, den er verursacht hat, darf das Geld ausschließlich: an den Geschädigten gehen
| | Die Zahlung eines Schadens durch den Versicherer darf nur dem Geschädigten ausgezahlt werden. Die Geldleistung darf nicht verpfändet werden. |
| nur für die Bezahlung des Schadens verwendet werden
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| Dieses Geld darf nicht verpfändet werden. Das heißt: Wenn die Vereinbarung Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung so lautet, dass Sie als Versicherter die Schadenszahlung von Ihrer Versicherung erhalten, um den Schaden beim Geschädigten zu bezahlen, dann gilt das Abtretungsverbot an andere Parteien (Pfändung, Schuldner).
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