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'''Bei Verträgen nach der staatlich geförderten Rüruprente kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden.''' Aus diesem Grunde ist der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht zu berücksichtigen. Ebenso ist eine Rürup-Rente während der Ansparzeit unpfändbar. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss und die Einzahlung vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt. | '''Bei Verträgen nach der staatlich geförderten Rüruprente kann das angesparte Kapital nicht gepfändet werden.''' Aus diesem Grunde ist der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht zu berücksichtigen. Ebenso ist eine Rürup-Rente während der Ansparzeit unpfändbar. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss und die Einzahlung vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt. | ||
⚠️ Aber Achtung: Eine spätere Rentenzahlung (nach Ablauf der Ansparphase) kann wie jede andere Geldzahlung - selbstverständlich oberhalb des pfändungsfreien Betrages gepfändet werden.<br /> | |||