Eingebrachte Sache: Unterschied zwischen den Versionen

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Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen eines Unternehmens verwahrt werden.  
Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen (Gaststätte, Hotel usw.) eines Unternehmens verwahrt werden.  
 
Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften gem. § 701 ff. BGB
Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften.




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