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Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen eines Unternehmens verwahrt werden. | Eingebrachte Sachen sind Gegenstände, die von Gästen während des Aufenthalts in den Betriebsräumen (Gaststätte, Hotel usw.) eines Unternehmens verwahrt werden. | ||
Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften gem. § 701 ff. BGB | |||
Hier gelten besondere betriebliche Haftungsvorschriften. | |||