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Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. '''Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.''' | Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. '''Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.''' | ||
⚠️ Das Risiko des Rücktritts bzw. deren finanziellen Auswirkungen/Schäden sind über die RPC Deckung (return of project costs) der Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar. | |||