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Hausratversicherung, Überspannungsschäden<br /> | Hausratversicherung, Überspannungsschäden<br /> | ||
Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. '''Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.''' | |||
Schlagwort: <br /> | Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung, sind i.d.R. Nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen (Ca. 5% der Versicherungssumme) mitversichert. Bei Elektronischen Geräte, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind verursachen Stromnetzschäden die meisten Schäden und sind sehr kostspielig. Eine Versicherungsleistung von 5% reicht daher meistens nicht aus. | ||
Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll. | |||
Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschäden, Überspannungsschäden<br /> | |||