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* '''ordentliche Kündigung'''<br /> | * '''ordentliche Kündigung'''<br /> | ||
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br /> | Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br /> | ||
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br /> | * '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br /> | ||
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br /> | Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br /> | ||
Wird der Beitrag durch den Versicherer erhöht, so hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn keine Leistungserhöhung erfolgt ist. <br /> | Wird der Beitrag durch den Versicherer erhöht, so hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn keine Leistungserhöhung erfolgt ist. <br /> | ||
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Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br /> | ||
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Im Regelfall verlangt das Kreditinstitut, dass die Immobilie ausreichend versichert ist. Im Regelfall reicht, die in vielen Bundesländern obligatorische Absicherung gegen die Gefahr Feuer, aus. Die Kündigung ist im Regelfall nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Kreditinstituts möglich. Die Einverständniserklärung muss zusammen mit dem Kündigungsschreiben dem Versicherer übersandt werden. Oftmals wird ein aktueller Grundbuchauszug zur Klärung der Eigentumsverhältnisse vom Versicherer verlangt. | Im Regelfall verlangt das Kreditinstitut, dass die Immobilie ausreichend versichert ist. Im Regelfall reicht, die in vielen Bundesländern obligatorische Absicherung gegen die Gefahr Feuer, aus. Die Kündigung ist im Regelfall nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Kreditinstituts möglich. Die Einverständniserklärung muss zusammen mit dem Kündigungsschreiben dem Versicherer übersandt werden. Oftmals wird ein aktueller Grundbuchauszug zur Klärung der Eigentumsverhältnisse vom Versicherer verlangt. | ||