Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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Schadensfälle, die durch Kinder unter sieben Jahren herbeigeführt wurden, werden häufig vom Versicherer nicht übernommen. Ist der Schaden bei Freunden oder Nachbarn entstanden, so sieht man sich als Eltern trotzdem in der Verpflichtung den Schaden zu ersetzen.<br />
Schadensfälle, die durch Kinder unter sieben Jahren herbeigeführt wurden, werden häufig vom Versicherer nicht übernommen. Ist der Schaden bei Freunden oder Nachbarn entstanden, so sieht man sich als Eltern trotzdem in der Verpflichtung den Schaden zu ersetzen.<br />


In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sollte '''als Deckungserweiterung, der Schadenersatz für Kinder unter sieben Jahren, immer mitversichert sein'''. In den Tarifen der Versicherer ist dies unterschiedlich geregelt.
In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sollte '''als Deckungserweiterung, der Schadenersatz für Kinder unter sieben Jahren, immer mitversichert werden'''. In den Tarifen der Versicherer ist dies unterschiedlich geregelt.




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