Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Es besteht eine situative Winterreifenpflicht Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei…“)
 
Zeile 6: Zeile 6:


Eine gesetzliche Regelung dazu, ab welchem Datum oder welchen Temperaturen man mit Winterreifen fahren muss, gibt es hingegen nicht. Eine Winterreifenpflicht besteht also nur bei winterlichen Straßenverhältnissen (situative Winterreifenpflicht).
Eine gesetzliche Regelung dazu, ab welchem Datum oder welchen Temperaturen man mit Winterreifen fahren muss, gibt es hingegen nicht. Eine Winterreifenpflicht besteht also nur bei winterlichen Straßenverhältnissen (situative Winterreifenpflicht).
Schlagwort:
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Kfz Versicherung | Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü