Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht<br />
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.<br />


⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
⚠️ Es besteht eine '''situative Winterreifenpflicht.'''




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