45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich we…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab. | Im Schadenfall nehmen Sie die behördlichen und Gerichtsschreiben aufmerksam zur Kenntnis. Leiten Sie diese an den Versicherer und den Anwalt unverzüglich weiter. Stimmen Sie Ihr Handlungen ab. | ||
.-.-.-. |