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Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen. | |||
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | |||
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung | |||
Schlagwort: Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflicht Rechtsschutz | |||
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