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Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. | Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. | ||
Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet. | Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.<br /> | ||
Quelle: Wikipedia | |||