Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.
 
Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.<br />


Nach der '''Honorarvereinbarung'''  wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem '''Rechtsanwaltsvergütungsgesetz''' (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.<br />
Nach der '''Honorarvereinbarung'''  wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem '''Rechtsanwaltsvergütungsgesetz''' (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.<br />
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