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Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach ! | ||
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls'''<br /> | '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls'''<br /> | ||