Rechtsschutzversicherung, Familiendefinition: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern oder Großeltern ist schriftlich beim Versicherer zu beantragen.
Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern oder Großeltern ist schriftlich beim Versicherer zu beantragen.
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