Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
XXX
XXX


Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. - Dieser wird in einigen Standardfälle durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.
Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. - Dieser wird in einigen Standardfälle durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br />
 
 
Anhand des Streitwertes wird mittels einer Formel eine Gebührenstufe ermittelt. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten liegt bei 45,00 € für Streitwerte von 0,00 bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage bereits 2,5. Dazu kommen noch andere Kosten für Porti, Telefonate und Mehrwertsteuer.
 
 
 




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü