Firmenrechtsschutzversicherung, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Allgemeine Ausschlüsse beim Rechtsschutz
- Krieg, Aufruhr oder Streik<br />
- Nuklear- und genetische Schäden<br />
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie<br />
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen<br />
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht<br />
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit<br />
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum<br />
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften<br />
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br />
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br />
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen
Gerichtshöfen<br />
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br />
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br />
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben<br />
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).<br />
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