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Allgemeine Ausschlüsse beim Rechtsschutz | |||
- Krieg, Aufruhr oder Streik<br /> | |||
- Nuklear- und genetische Schäden<br /> | |||
- Bau- und Finanzierung einer Immobilie<br /> | |||
- Die alleinige Abwehr von Schadenersatzansprüchen<br /> | |||
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht<br /> | |||
- Streitigkeiten aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit<br /> | |||
- Bei Streit um Patente oder sonstiges geistiges Eigentum<br /> | |||
- Streit aus Wett- und Spekulationsgeschäften<br /> | |||
- Ehe- und Erbstreit (bei einigen Anbietern aber Erstberatung)<br /> | |||
- Streit gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer<br /> | |||
- Streitigkeiten bei Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen | |||
Gerichtshöfen<br /> | |||
- Bei Halteverstößen oder Parkverstößen<br /> | |||
- Bei Asylverfahren und bei Streit um die Sozialhilfe<br /> | |||
- Bei Behördenstreitigkeiten um Umweltverschmutzung und bei Erdbeben<br /> | |||
- Bei vorsätzlichen Straftaten (stellt sich dies später heraus, muss der Kunde | |||
alle Leistungen des Rechtsschutzversicherers zurückzahlen).<br /> |