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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden. | In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden. | ||
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⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.''' | ⚠️ '''Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.''' | ||
Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenregulierung eine Kündigung auszuschliessen. | |||