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Ordentliche Kündigung | '''Ordentliche Kündigung''' | ||
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. | ||
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Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens | '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens''' | ||
Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos | '''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' | ||