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Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage die Anerkennung der Leistugspflicht zu erwirken. | |||
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, | 👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, ]] <br /> | ||