Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.


⚠️Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Das spielt für die Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers eine entscheidende Rolle.<br />
⚠️Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.<br />


Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.  
Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.  
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü