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Für angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte wird ein i.d.R.ein Beitragsnachlaß eingeräumt. Die Einsparung liegt bei etwa 10%. | Für angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte wird ein i.d.R.ein Beitragsnachlaß eingeräumt. Die Einsparung liegt bei etwa 10%. | ||
Bei einer entsprechenden Berufseingabe in die Vergleichsrechner | Bei einer entsprechenden Berufseingabe in die Vergleichsrechner, werden diese "Beamtentarif" mit berücksichtigt. | ||