Privathaftpflichtversicherung, Regress: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Regress ist die Rückforderung eines regulierten Schadens durch das Versicherungsunternehmen. Dies kann der Fall sein, wenn in der Privathaftpflichtversicherung der Versicherer für einen Schaden aufkommt, später jedoch feststellt, dass der Versicherungsnehmer als Schadenverursacher fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat. Hierbei behält sich der Versicherer das Recht vor, einen Teil der Schadenhöhe vom Versicherungsnehmer zurückzufordern.  
'''Der Regress ist die Rückforderung eines regulierten Schadens durch das Versicherungsunternehmen.''' Dies kann der Fall sein, wenn in der Privathaftpflichtversicherung der Versicherer für einen Schaden aufkommt, später jedoch feststellt, dass der Versicherungsnehmer als Schadenverursacher fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat. Hierbei behält sich der Versicherer das Recht vor, einen Teil der Schadenhöhe vom Versicherungsnehmer zurückzufordern.  


Im Versicherungsvertrag der Privathaftpflichtversicherung ist die maximale Höhe eines Regresses geregelt. Diese beträgt im Regelfall bis zu 5.000 Euro. Jedoch sind zur Einforderung eines Regresses klare Vorgaben einzuhalten. Der Versicherer ist verpflichtet den Regress innerhalb eines Monats nach Feststellung des Anspruchs zu stellen. Im Regelfall erfolgt eine Regressforderung im Zusammenhang mit einer Kündigung seitens des Versicherers des Versicherungsvertrages. Für den Fall, dass es zu Streitigkeiten über die Gültigkeit oder Höhe der Regressforderung kommt, kann ein Ombudsmann berufen werden oder die Forderung gerichtlich geklärt werden.
Im Versicherungsvertrag der Privathaftpflichtversicherung ist die maximale Höhe eines Regresses geregelt. Diese beträgt im Regelfall bis zu 5.000 Euro. Jedoch sind zur Einforderung eines Regresses klare Vorgaben einzuhalten. Der Versicherer ist verpflichtet den Regress innerhalb eines Monats nach Feststellung des Anspruchs zu stellen. Im Regelfall erfolgt eine Regressforderung im Zusammenhang mit einer Kündigung seitens des Versicherers des Versicherungsvertrages. Für den Fall, dass es zu Streitigkeiten über die Gültigkeit oder Höhe der Regressforderung kommt, kann ein Ombudsmann berufen werden oder die Forderung gerichtlich geklärt werden.
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