Privathaftpflichtversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 25: Zeile 25:


Im Versicherungsfall müssen spezielle Obliegenheiten beachtet werden, siehe § 31 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer sämtliche Auskünfte erteilen, die erforderlich sind, um den Versicherungsfall nachvollziehen und bewerten zu können.  
Im Versicherungsfall müssen spezielle Obliegenheiten beachtet werden, siehe § 31 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer sämtliche Auskünfte erteilen, die erforderlich sind, um den Versicherungsfall nachvollziehen und bewerten zu können.  




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü