Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:


Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />


* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
Zeile 12: Zeile 13:
Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />


* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü