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Tarifbeschäftigte und Beamte sind, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, über den Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko '''im beruflichen Bereich nicht abgesichert.''' | Tarifbeschäftigte und Beamte sind, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, über den Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko '''im beruflichen Bereich nicht abgesichert.''' | ||
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839, haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.<br /> | Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839, https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.<br /> | ||
Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. | Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. |