Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839,  https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html , haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und  Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.<br />
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839,  https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html , haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und  Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.<br />
Zum Personenkreis zählen nicht nur Angestellte und Beamte wie Lehrer, Polizisten, Sachbearbeiter in Behörden, auch Richter und Soldaten.


Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
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