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Die Bürohaftpflichtversicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen bei Personenschäden und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind dann mitversichert, wenn es sich um unechte Vermögensschäden handelt. Diese sind eine Folge aus einem Personen- oder Sachschaden. | Die Bürohaftpflichtversicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen bei Personenschäden und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind dann mitversichert, wenn es sich um unechte Vermögensschäden handelt. Diese sind eine Folge aus einem Personen- oder Sachschaden. | ||
⚠️ Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.<br /> | ⚠️ Die "echten" Vermögensschäden sind nicht Gegenstand der Bürohaftpflichtversicherung. Diese sind über die Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.<br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Vermögensschaden echter und unechter]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Vermögensschaden echter und unechter]]<br /> |