Firmenrechtsschutzversicherung, Hilfsgeschäfte: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:


- In unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen, wie z.B. Maschinenversicherung, Inhaltsversicherung stehen.<br />
- In unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Verträgen, wie z.B. Maschinenversicherung, Inhaltsversicherung stehen.<br />
'''Kein Versicherungsschutz'''
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen
* aus Versicherungsverträgen für zulassungspflichtig oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft.
* Aus Rechtsschutzversicherungsverträgen mit dem Versicherer selbst
* aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind
* in ursächlichen Zusammenhang mit Dienstleistungen stehen, die ganz oder teilweise Bestandteil einer vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Leistung sind, wie z.B. Subunternehmerverträge.
* Aus Mietverträgen, Pachtverträgen, Leasingverträgen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen
* aus der Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Praxen und Teilen hiervon
* aus Verträgen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts und Maklerrechts
* aus berufsspezifischen Verträgen und Verträgen, die direkt im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü