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'''Steuerliche Absetzbarkeit''' | |||
'''Nur''' die Arbeitsrechtschutzversicherung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. | |||
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung tragen Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ein. | |||
Haben Sie eine Kombinationsrechtsschutzversicherung, müssen Sie den Anteil des Rechtsschutzes kennen. Den erfahren Sie auf Ihrer Rechnung oder durch Nachfragen bei Ihrer Versicherung. | |||
Die Angabe der Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung lohnt sich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.000 Euro übersteigen. | |||