Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
'''Steuerliche Absetzbarkeit'''
'''Steuerliche Absetzbarkeit'''


'''Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />
'''Nur die Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü