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Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | Der Versicherungsnehmer hat bei '''Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen'''. Bei allen '''anderen Verträgen''' beträgt diese Frist '''zwei Wochen'''<br /> | ||
Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ⚠️ Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.<br /> | ||