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Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und VVG-Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer | |||
regeln, dass jedem Versicherungskunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man spricht hier von den «Informationspflichten» nach VVG. | |||
Dafür stellt jeder Versicherer ein Informationspflichtenblatt zur Verfügung. Darin enthalten sind z.B. Informationen zum Versicherer, Informationen zur angebotenen Leistung, Informationen zum Vertrag und Informationen zum Rechtsweg. | |||