Berufshaftpflichtversicherung, online shop Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:




'''Urheberrechtsverletzung'''  
* '''Urheberrechtsverletzung'''  


Ein Oline-Shop-Händler verwendet für seine Webseite aus Versehen Bilder, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Der Händler ging davon aus, dass es sich bei den Bildern um lizenzfreie Bilder handelt. Der rechtliche Eigentümer der Bilder verlangt als Lizenzgebühr je Bild einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 €. Zusätzlich schaltet der Händler einen Rechtsanwalt ein, der Kosten in Höhe von 1.200 € verursacht. Bei 8 Bildern beläuft sich der Gesamtschaden auf 81.200 €.
Ein Oline-Shop-Händler verwendet für seine Webseite aus Versehen Bilder, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Der Händler ging davon aus, dass es sich bei den Bildern um lizenzfreie Bilder handelt. Der rechtliche Eigentümer der Bilder verlangt als Lizenzgebühr je Bild einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 €. Zusätzlich schaltet der Händler einen Rechtsanwalt ein, der Kosten in Höhe von 1.200 € verursacht. Bei 8 Bildern beläuft sich der Gesamtschaden auf 81.200 €.




'''Daten-Eigenschaden'''
* '''Daten-Eigenschaden'''


Der Betreiber eines Online-Shops stellt fest, dass sein EDV-System von Hackern angegriffen worden ist. Hierbei wurden 1500 Kundendaten gestohlen. Der Betreiber engagiert einen IT-Forensiker. Dieser identifiziert die betroffenen Kundendaten, analysiert den Angriff und bereinigt das EDV-System. Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Händler verpflichtet die Kunden entsprechend zu informieren und zu melden. Dies übernimmt ein hierfür beauftragter Rechtsanwalt. Insgesamt beläuft sich die Höhe des Eigenschadens auf 217.500 €.
Der Betreiber eines Online-Shops stellt fest, dass sein EDV-System von Hackern angegriffen worden ist. Hierbei wurden 1500 Kundendaten gestohlen. Der Betreiber engagiert einen IT-Forensiker. Dieser identifiziert die betroffenen Kundendaten, analysiert den Angriff und bereinigt das EDV-System. Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Händler verpflichtet die Kunden entsprechend zu informieren und zu melden. Dies übernimmt ein hierfür beauftragter Rechtsanwalt. Insgesamt beläuft sich die Höhe des Eigenschadens auf 217.500 €.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü