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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und | Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und | ||
setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen. | setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen. | ||
Zu den '''gerichtlichen Kosten''' zählen die | Zu den '''gerichtlichen Kosten''' zählen die |