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Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. | Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz. | ||