Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:




Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann durch eine sog. Deckungsklage des Versicherungsnehmers ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid herbeigeführt werden.
Lehnt der Rechtsschutzversicherer die Deckung ab, kann durch eine sog. Deckungsklage des Versicherungsnehmers ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid herbeigeführt werden.<br />
 


👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage]]  <br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü