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Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine Sondereinstufung an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind: | Viele Kfz-Versicherer gewähren beim Abschluss der Kfz-Versicherung für den Zweitwagen auf den selben Versicherungsnehmer eine '''Sondereinstufung''' an. Diese Sondereinstufung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und von verschiedenen Kriterien abhängig. Einige Kfz-Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der Zweitwagen zu den selben Konditionen versichert wird, wie der Erstwagen. Mögliche Kriterien sind: | ||
- der Zweitwagen wird vom selben Versicherungsnehmer versichert, wie der Erstwagen<br /> | |||
- der Zweitwagen wird auf den Ehepartner bzw. Lebenspartner versichert<br /> | |||
- die Fahrzeugnutzer erfüllen das Mindestalter von z.B.: 25 Jahren<br /> | |||
- das Erstfahrzeug ist beim selben Versicherungsunternehmen versichert<br /> | |||
- weitere Versicherungsverträge müssen beim Versicherer vorhanden sein- die jährliche Fahrleistung ist beschränkt<br /> | |||
- das Erstfahrzeug ist mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft<br /> | |||
- das Erstfahrzeug war in den letzten 12 Monaten unfallfrei<br /> | |||
Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. | Die genauen Konditionen zur Kfz Versicherung für den Zweitwagen sollten mit dem Kfz-Versicherer geklärt werden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt steigt auch beim Zweitwagen kontinuierlich an und mindert dadurch den Beitragsaufwand. |