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* '''Leistungen | * '''Pflichtversicherung'''<br /> | ||
Wer auf die Jagd geht, muß der Jagdbehörde regelmäßig den Abschluss einer Versicherung nachweisen. | |||
Die vorgeschriebene Mindest-Versicherungssumme beträgt 500 TDS Euro für Personenschäden und 50 TDS Euro für Sachschäden. | |||
Diese gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung ist viel zu niedrig angesetzt, da bei Personenschäden die Höhe der Deckung schnell überschritten ist. Von Anbieter zu Anbieter werden daher auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro angeboten. | |||
* '''Leistungen der privaten Versicherer'''<br /> | |||
- Die Haftpflichtversicherung prüft ob ein Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer besteht.<br /> | - Die Haftpflichtversicherung prüft ob ein Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer besteht.<br /> | ||
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* '''Auswahl des privaten Versicherers'''<br /> | |||
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Bei der Auswahl des Versicherers bzw. der angebotenen Tarife, ist darauf zu achten, dass zwischen dem Schutz für Schäden „innerhalb der Jagdtätigkeit“ und „außerhalb der Jagdtätigkeit“ unterschieden wird. | Bei der Auswahl des Versicherers bzw. der angebotenen Tarife, ist darauf zu achten, dass zwischen dem Schutz für Schäden „innerhalb der Jagdtätigkeit“ und „außerhalb der Jagdtätigkeit“ unterschieden wird. | ||
* Schäden innerhalb und außerhalb der Jagdtätigkeit | * '''Schäden innerhalb und außerhalb der Jagdtätigkeit''' | ||
Schaden innerhalb der Jagdtätigkeit: Beim Jagen selbst entsteht der Schaden, mit eingeschlossen sind häufig auch das pflegen und instandsetzen von jagdlichen Einrichtungen wie den Hochsitz. | Schaden innerhalb der Jagdtätigkeit: Beim Jagen selbst entsteht der Schaden, mit eingeschlossen sind häufig auch das pflegen und instandsetzen von jagdlichen Einrichtungen wie den Hochsitz. |