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Wer auf die Jagd geht, muß der Jagdbehörde regelmäßig den Abschluss einer Versicherung nachweisen. | Wer auf die Jagd geht, muß der Jagdbehörde regelmäßig den Abschluss einer Versicherung nachweisen. | ||
Die vorgeschriebene Mindest-Versicherungssumme beträgt 500 | Die vorgeschriebene Mindest-Versicherungssumme beträgt 500 Tds Euro für Personenschäden und 50 Tds Euro für Sachschäden. | ||
'''Diese gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung ist viel zu niedrig angesetzt,''' da bei Personenschäden die Höhe der Deckung schnell überschritten ist. Von Anbieter zu Anbieter werden daher auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro angeboten. | '''Diese gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung ist viel zu niedrig angesetzt,''' da bei Personenschäden die Höhe der Deckung schnell überschritten ist. Von Anbieter zu Anbieter werden daher auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro angeboten. |