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'''Diese gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung ist viel zu niedrig angesetzt,''' da bei Personenschäden die Höhe der Deckung schnell überschritten ist. Von Anbieter zu Anbieter werden daher auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro angeboten. | '''Diese gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckung ist viel zu niedrig angesetzt,''' da bei Personenschäden die Höhe der Deckung schnell überschritten ist. Von Anbieter zu Anbieter werden daher auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro angeboten. | ||
*'''Personen die eine Jagdhaftpflichtversicherungen nachweisen müssen.'''<br /> | |||
- Berufsjäger<br /> | |||
- Jagdveranstalter, Pächter und Aufseher<br /> | |||
- Förster, Forstbeamte, Forstaufseher<br /> | |||
- Falkner, sofern die Tätigkeit in Verbindung zur Jagd steht<br /> | |||
- Jagdgäste<br /> | |||