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'''Ordentliche Kündigung'''<br /> | * '''Ordentliche Kündigung'''<br /> | ||
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.<br /> | Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.<br /> | ||
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'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br /> | * '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br /> | ||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.<br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.<br /> | ||
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'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br /> | * '''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br /> | ||
Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig. <br /> | Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig. <br /> |