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* '''Angestellte Versicherte''' erhalten vom Arbeitgeber eine Gehaltsfortzahlung, die wenigstens sechs Wochen gezahlt wird. So stehen dem Angestellten zur Differenzkostenabdeckung die Tarife mit einem Leistungsbeginn ab der siebten Woche, KT ab 7.Wo, zur Verfügung. <br /> | |||
⚠️ Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne | ⚠️ '''Der Pflichtversicherte wie auch der freiwillig Versicherte in der GKV hat keinen 100%igen Schutz'''. Das GKV-Krankengeld beträgt höchstens 70 % des Bruttoeinkommens und maximal 90 % des Nettoeinkommens. Begrenzt wird es obendrein dadurch, dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Diese liegt mit ihrem Höchstsatz im Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} bei {{#var:1.2}} €, hieraus ermittelt sich dann der maximale Tagessatz von {{#var:3.7}} € brutto . Liegt der Verdienst des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, ist eine private Krankentaggeldzusatzversicherung unumgänglich. Die Versicherung eines Krankentagegeldes ist für den privat versicherten Angestellten Voraussetzung, um den Beitrags-Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Ohne Krankentagegeld auch kein Zuschuss. | ||
Personen ohne Erwerbseinkommen (Rentner, Hausfrau, Hausmann, Schüler, Student ...) ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfallversicherung nicht möglich.<br /> | Personen ohne Erwerbseinkommen (Rentner, Hausfrau, Hausmann, Schüler, Student ...) ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung, Verdienstausfallversicherung nicht möglich.<br /> |