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Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte.<br /> | Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte.<br /> | ||
Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist | Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist | ||
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutz bestehen. | und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutz über die PHV bestehen. | ||