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:Für den angestellten Arzt stehen Krankentaggelder mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung, zur Verfügung. | :Für den angestellten Arzt stehen Krankentaggelder mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung, zur Verfügung. | ||