45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Neue Regelungen zum Kündigungsrecht''' <big>ab dem 01-02-2021</big><br /> | '''Neue Regelungen zum Kündigungsrecht''' <big>ab dem 01-02-2021</big><br /> | ||
Ab 2021 wird der Wechsel von gesetzlichen Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkassen viel einfacher. Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich. | |||
Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten. | |||
Ab 2021 gilt auch eine kürzere Bindefrist; Versicherte können alle zwölf Monate, bisherv18 Monate, die gesetzliche Krankenkasse wechseln. | |||