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Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können. Wie z.B. | Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können. Wie z.B. | ||
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br /> | |||
- Rentenzahlbetrag lt. Rentenbescheid<br /> | |||
- Versorgungsbezüge, wie z.B. Betriebsrente, Rente aus Direktversicherung<br /> | |||
- Pensionen<br /> | |||
- Witwenrente<br /> | |||
- Beamtenbezüge<br /> | |||
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung<br /> | |||
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie z.B. Zinsen, Dividenden<br /> | |||
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten<br /> | |||