Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Änderung 30563 von Meier (Diskussion) rückgängig gemacht.)
Zeile 62: Zeile 62:
Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können. Wie z.B.
Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können. Wie z.B.


* Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br />
* Rentenzahlbetrag lt. Rentenbescheid
- Rentenzahlbetrag lt. Rentenbescheid<br />
* Versorgungsbezüge, wie z.B. Betriebsrente, Rente aus Direktversicherung
- Versorgungsbezüge, wie z.B. Betriebsrente, Rente aus Direktversicherung<br />
* Pensionen
- Pensionen<br />
* Witwenrente
- Witwenrente<br />
* Beamtenbezüge
- Beamtenbezüge<br />
* Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung<br />
* Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie z.B. Zinsen, Dividenden
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie z.B. Zinsen, Dividenden<br />
* Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten<br />
 




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü