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Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br /> | Versicherte von den Innungskrankenkassen- und Betriebskrankenkassen haben ein gesondertes Wahlrecht.<br /> | ||
* '''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> | * '''Kündigungsmöglichkeit'''<br /> XXX | ||
Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden'''. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. '''Die Kassenkündigung kann zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen'''.<br /> | Das Kassenmitglied ist '''12 Monate an die Kasse gebunden'''. Ein Kassenwechsel ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. '''Die Kassenkündigung kann zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen'''.<br /> | ||
Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''. | Ein '''Sonderkündigungsrecht''' besteht bei der '''Einführung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Erhöhung'''. |